Carport aus München - 27.08.2016
Carports - Vorschriften und Genehmigungen in Bayern
Im Gegensatz zum Eigenheim oder Gewerbebau sehen Bauherrn einen Carport oder eine Garage als eher kleines Bauvorhaben. Oftmals ist es für sie ein Highlight den gewünschten Unterstand auch selber bauen zu können. Nur ungern schlagen sie sich mit Behörden oder Papierkram herum. Doch auch beim Garagen- oder Carportbau gilt es einiges zu beachten. Baugenehmigungen, Auflagen oder Vorschriften müssen auch hier beachtet und vor allem eingehalten werden. Diese sind allerdings von Bundesland zu Bundesland ganz verschieden. Im folgenden ein erster grober Überblick, wie es um die Bestimmungen und Genehmigungen im Bundesland Bayern bestellt ist.
Die Planung vor der Planung
Ist nach dem Abwägen von für und wieder und dem Vergleichen von Möglichkeiten eine Entscheidung getroffen, welcher Unterstand es nun sein soll, so schwirren dem Bauherrn meistens schon eine Vielzahl von Ideen durch den Kopf. Doch tatsächlich gilt es vor der eigentlichen Planung noch eine Hürde zu nehmen - was genau sagt eigentlich das geltende Baurecht? Ein Thema, dass Bauherren nur zu gerne umgehen möchte. Doch tatsächlich sollte man sich mit den Bauvorschriften gründlich beschäftigen. Wann ist eine Genehmigung notwendig, sind eventuell auch Sondergenehmigungen möglich und gibt es im Notfall noch Alternativen?
Und ganz nebenbei sollte auch an die Nachbarn gedacht werden, und zwar auch vor dem eigentlichen Baubeginn. Diese können sich nämlich durchaus vom gebauten Unterstellplatz belästigt fühlen und bei der zuständigen Behörde eine Beschwerde einreichen. Die Konsequenz daraus kann eine mögliche Geldstrafe sein, im schlimmsten Fall droht allerdings sogar ein Abriss des gebauten Unterstandes. Es lohnt sich also durchaus im Vorfeld ein paar Minuten Zeit zu investieren, so können Nerven und Geldbeutel geschont werden.
Bestimmungen und Regeln sollten beachtet werden
Carport oder Garage an einer beliebten Stelle einfach errichte, da es sich ja um das eigene Grundstück handelt, ist selbst dann nicht so einfach möglich, wenn in den Bauvorschriften von "verfahrensfrei" gesprochen wird. Tatsächlich kann die jeweilige Gemeinde durch Bestimmung, Vorschriften oder Regeln, Genehmigungen oder Erlaubnisse erfordern. In vielen Fällen wird durch einen sogenannten Bebauungsplan die Bebauung des Grundstücks festgelegt. Des weiteren gibt es eine sogenannte Baumschutzverordnung. Hier ist festgehalten, dass Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 79cm (Messung erfolgt etwa in Höhe eines Meters) aufweisen, unter besonderem Schutz gestellt sind. Diese Verordnung muss bei der Planung einbezogen werden.
Nebengebäude können in Bezug auf andere Gebäude innerhalb der Abstandsflächen unter folgenden Voraussetzungen errichtet werden - durchschnittlich darf die Höhe der Grenzwand nicht mehr als 3 Meter betragen. Die Gesamtlänge der äußeren Wand ist in der Regel auf maximal 9 Meter begrenzt. Hierbei gelten beispielsweise Garage und Abstellraum als eine Einheit, die eine Gesamtlänge von 9 Metern nicht überschreiten darf.
Ein Baugenehmigungsverfahren ist nicht notwendig, wenn Gebäude 75 m³ Rauminhalt (brutto) nicht überschreiten. Allerdings - der jeweilige Unterstand gilt als genehmigungspflichtig, wenn er in direktem Zusammenhang mit einem Vorhaben errichtet wird, welches als genehmigungspflichtig gilt.
Unter bestimmten Voraussetzungen - Ausnahmen möglich
Festgesetzte Baulinien und Baugrenzen, wo auf den Grundstücken Gebäude errichtet werden können, gelten in der Regel in München. Gebäude können außerhalb der festgesetzten Grenzen nur mit behördlicher Befreiung erstellt werden. Um Abweichung oder Befreiung kann bei der lokalen Baukommision mittels Antrag ersucht werden.
Ein Carport, nach allen Seiten offen und überdacht, kann unter Einhaltung bestimmter Vorgaben im eigenen Vorgarten gebaut werden. Laut Stadtratsbeschluss vom 24.06.1998 gibt es allerdings auch einige Ausnahmen - in einem Dorfkern, einem denkmalgeschützten Verbund, innerhalb des mittleren Rings oder in einer Wohnregion nach einheitlichem Wohnkonzept.
Gerade in diesem Bereich sollte auf die Unterstützung durch eine Fachfirma nicht verzichtet werden. Die Firma Biber Carports steht Ihnen hier jederzeit gerne hilfreich zur Seite. Daneben unterstützen die qualifizierten Mitarbeiter Sie auf Wunsch auch bei der Planung und Umsetzung. Nutzen Sie die Erfahrungswerte und Fachkompetenz zur Ihrem Vorteil!
Stand 08/2016 - rechtliche Angaben ohne Gewähr
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